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Ausbildung zum Kranführer

An Kranführer werden in bezug auf Arbeitssicherheit hohe Anforderungen gestellt. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften »BGV D6 Krane« fordern vom Unternehmer, daß nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind. Ihre Befähigung muß nachgewiesen werden. Die BGG 921 legt die Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern fest.

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Ziel

Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit Kranen, mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Bedienen von Kranen zu erwerben.

Ausbildungsschwerpunkte

  • Inhalte der BGV D6, BGV D8, BGR500
  • Physikalische Zusammenhänge beim Kranbetrieb
  • Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Lastentransport
  • Prüfung der vermittelten Inhalte
  • Praktische Einweisung am Kran

Zielgruppe

Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Krane selbständig benutzen.

Hinweis

Die Schulungen führen wir vor Ort in Ihrem Unternehmen durch. Wir bringen das Schulungsequipment mit zu Ihnen. Alle Teilnehmer erhalten einen Fahrausweis nach bestandenem Abschlusstest.