Kontakt
Power Kran GmbH
Herrentälchen 4
98574 Schmalkalden
03683 407634
03683 407635 (Fax)
www.powerkran.de
An Kranführer werden in bezug auf Arbeitssicherheit hohe Anforderungen gestellt. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften »BGV D6 Krane« fordern vom Unternehmer, daß nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind. Ihre Befähigung muß nachgewiesen werden. Die BGG 921 legt die Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern fest.
Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit Kranen, mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Bedienen von Kranen zu erwerben.
Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Krane selbständig benutzen.
Die Schulungen führen wir vor Ort in Ihrem Unternehmen durch. Wir bringen das Schulungsequipment mit zu Ihnen. Alle Teilnehmer erhalten einen Fahrausweis nach bestandenem Abschlusstest.